Der früher geläufige Begriff “Bestellung des Aufgebotes” ist durch die “Anmeldung der Eheschließung” ersetzt worden. Der öffentliche Aushang des Aufgebotes wurde im Zeitalter der elektronischen Datenerfassung überflüssig und ist entfallen. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften aber dennoch für jede Eheschließung verbindlich. Sie kann frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Über die benötigten Unterlagen informieren wir auf Seite 18. Unabhängig davon können Sie schon vor der formellen Eheanmeldung bei uns einen Hochzeitstermin reservieren. Bei Wochenterminen gilt, dass diese ab sechs Monate vorher reserviert werden können, bei Samstagsterminen gelten neun Monate. Vereinzelte Abweichungen von diesen Fristen sind auf der Seite des Trauzimmers benannt. Wir wünschen Ihnen nun auf den folgenden Seiten viel Spaß beim Lesen.